Nachdem so aussah, dass nichts mehr geht, gibt es nun wieder einmal eine Klarstellung für Rudersport im öffentlichen Raum / freier Natur. Dazu folgender Auszug aus der Mail des NWRV, die uns heute am späten Vormittag erreichte:

Der LSB hat in seinem 31. Corona-Update mit der Formulierung

Sporttreiben allein oder mit insgesamt maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum bzw. in freier Natur ohne Anleitung

den Individual- und Freizeitsport im Kontext der aktuellen Corona-Schutzverordnung definiert. Dies hängt dem LSB NRW folgend nicht davon ab, ob mittelbar Einrichtungen des Vereins wie die Steganlage genutzt werden. Entscheidend ist die Sportausübung im öffentlichen Raum oder in der freien Natur. Dies wurde in einem Interview der Aktuelle Stunde im WDR3 -Fernsehen am 19.12.2020 um 19:45 Uhr mit Stefan Klett, Präsident des Landessportbundes explizit auch für den Rudersport klargestellt.

Rudervereine passen in diese Systematik: Sie betreiben ihren Sport im Freien. Sie müssen natürlich darauf achten, dass sie die Hygieneregeln einhalten. Sie dürfen mit bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten ihren Freizeitsport machen, genauso Kanuten, Segelflieger oder Segler.

Damit ist das Rudern unter den o.g. Bedingungen erlaubt. Ergometer fahren auf dem Vereinsgelände aber wohl nicht.

Wenn ihr rudern gehen möchtet, kommt bitte in Sportkleidung zum Boothaus und verlasst es so auch wieder. Denn die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist - unverändert - unzulässig.

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