Auf Basis der aktuellen CoronaSchVO und Klarstellungen der Staatskanzlei hat der LSB aufgezeigt, was im Sport auch während des Lockdowns möglich ist. Demnach beschränkt sich dies auf Individualsport außerhalb geschlossener Räumlichkeiten. Das heißt, es kann nur draußen Sport betrieben werden, der kein Mannschaftssport ist.

Somit kann im Einer gerudert oder draußen Ergo gefahren werden. Das ist auch mit mehreren Personen gleichzeitig möglich. Wichtig ist es dabei stets den Mindestabstand einzuhalten. Auch die Umkleiden dürfen einzeln benutzt werden.

Das Rudern im Zweier oder anderen größeren Booten ist nicht zulässig. Auch nicht mit Mitgliedern des eigenen Hausstands (siehe Beispiel Tennissport ).

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