Seit dem 20. Juni gilt eine neue Version der Coronaschutzverordnung. Diese, sowie E-Mails des Kreissportbund Coesfeld, haben uns ermuntert weitere Lockerungen umzusetzen, die sich sowohl auf den Ruderbetrieb als auch das Vereinsleben auswirken: So können, wie gewohnt unter Auflagen, Umkleiden, Duschen und auch der Gemeinschaftsraum wieder genutzt werden. Was es dabei zu beachten gilt, ist nachfolgend aufgeführt. Die Hygienemaßnahmen sind entsprechend aktualisiert.

Allgemein

Der Sicherheitsabstand von 1,5 m ist stets einzuhalten. Dort wo dies nicht möglich ist, ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Empfohlen wird dies insbesondere bei der Materialpflege oder dem Zuwasserlassen von Booten. Ansonsten gibt es aber keine generelle Pflicht mehr einen Mund- und Nasenschutz im Bootshaus oder auf dem Gelände zu tragen.

Außerdem dürfen sich Gruppen, die sich parallel am Bootshaus aufhalten, nicht mischen.

Umkleiden und Duschen

Die Umkleiden und Duschen können wieder benutzt werden. Da auch hier ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist, dürfen nicht mehr als drei Personen gleichzeitig die jeweilige Umkleide (inkl. Duschraum) nutzen.

Da in den Duschen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Darf immer nur allein geduscht werden.

Die WCs in den Umkleiden bleiben allerdings weiterhin geschlossen! Bitte nutzt die WC-Anlagen im Eingangsbereich. Nur dort können Papierhandtücher und Handdesinfektionsmittel bereitgestellt werden.

Gemeinschaftsraum und Balkon

Auch der Gemeinschaftsraum und Balkon können wieder genutzt werden. Im Gemeinschaftsraum dürfen sich maximal zehn Personen aufhalten. Natürlich gilt es auch hier und auf dem Balkon den Mindestabstand von 1,5 einzuhalten.

Benutzte Tische, Theken- oder sonstige Oberflächen sind vor und nach der Benutzung zu desinfizieren.

Zusätzlich mussten wir uns Gedanken darüber machen, wie wir die neue Anforderung der CoronaSchVO zur einfachen Rückverfolgbarkeit (§ 2a, Abs. 1) realisieren. Im Sportbetrieb werden wir dieser bereits gerecht. So dokumentieren wir die Ruderfahrten seit jeher im elektronischen Fahrtenbuch und die Kraftraumnutzung neuerdings im Anwesenheitsbuch. Diese Rückverfolgbarkeit muss nun auch bei der Nutzung des Gemeinschaftsraums und Balkons gewährleistet werden. Dazu liegen auf der Theke entsprechende Zettel aus. Sie sind mit Angabe von Datum, Uhrzeit (von/bis) und den Personen zu versehen, die in dem Raum/auf dem Balkon verweilen. Die ausgefüllten Zettel sind in den Briefkasten im Eingangsbereich einzuwerfen.

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