... Oder "ein Wechselbad der Gefühle" - so hätte die Überschrift dieses Beitrags auch lauten können. Denn am Anfang der Woche gab es ein Hin und Her, ob Rudern mit mehreren Personen (aus maximal zwei verschiedenen Haushalten) wieder möglich sei.

Was war passiert?

Am späten Nachmittag des vergangenen Montages, 11. Mai erhielten wir seitens des NWRV die freudige Nachricht, dass Rudern auch mit mehreren Personen wieder möglich sein würde. Die Neufassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), gültig ab dem 11. Mai könne nach Rückmeldung mit der Staatskanzlei wie folgt ausgelegt werden: Es dürfen im öffentlichen Raum nur mehrere Personen zusammentreffen, wenn es sich

  1. um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
  2. Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften

handelt. Daraus resultierte die Schlussfolgerung:

Der Zweier, Vierer, ja auch der Achter ist erlaubt, wenn die Personen verwandtschaftlich in gerader Linie aus einer Familie oder aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften stammen. Dies gilt dann auch für den Steuermann/-frau.

Keine 24 Stunden später musste der NWRV auf Verlangen der Staatskanzlei seine Interpretation widerrufen und war zu einer Klarstellung aufgefordert. Demnach bleibt alles beim alten.

Es ist paradox

Besonders verwunderlich ist, dass nach § 9, Abs. 3 der CoronaSchVO tanzen zwar erlaubt ist, rudern aber nicht:

Abweichend von Absatz 1 ist der Betrieb von Tanzschulen zulässig, soweit sich die nichtkontaktfreie Ausübung auf einen festen Tanzpartner beschränkt und im Übrigen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist.

Feste (Tanz-) Partner dürfen sich also "indoor" (in Tanzschulen) beliebig nähern und den Mindestabstand unterschreiten. Feste Rudermannschaften, die bauartbedingt den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht ganz einhalten können, dürfen "outdoor" nicht rudern. Auf dieses Paradoxon hat der NWRV mehrfach hingewiesen. Inzwischen sind auch die Empfehlungen des DRV für den Rudersport in der Covid 19 – Pandemie aktualisiert worden. Demnach

... sollte es auch ermöglicht werden, im Mannschaftsboot zu rudern, denn im Ruderboot wird dauerhaft ein Mindestabstand von 1,30m eingehalten ...

Die Regeln gelten ausdrücklich für Breitensport und Wanderrudern sowie den Leistungssport.

Aber die Empfehlungen des DRV sind halt nur Empfehlungen.

Sie können die vorrangigen Vorgaben der Länder und der örtlich zuständigen Behörden nicht ersetzen, dienen aber in Fragen der Rechtsauslegung als Fachbeitrag.

Unter diesen Voraussetzungen erlaubt die Staatskanzlei das Rudern als Breitensport und Wanderrudern weiterhin nicht und beruft sich auf die CoronaSchVO, § 9 Abs. 4. Eine Ausnahme für den Rudersport könne die Landesregierung nicht zulassen. Dahingegen könnten wir den Kraftraum wohl aber unter Hygiene- und Infektionsschutzstandards ab Montag (nun auch im Kreis Coesfeld) öffnen. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass eine erste Desinfektion bis dahin erfolgt ist. So lange bleibt der Kraftraum noch geschlossen (siehe unten).

Wie gehts' weiter?

Neue Regeln

In einer virtuell abgehaltenen Vorstands- und Beiratssitzung am vergangenen Mittwoch, 13. Mai hat der Vorstand Hygienemaßnahen aufgestellt und die Kraftraumordnung aktualisiert. Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dieser kann während der Sporteinheit abgelegt werden.
  • Dusch-/Waschräume sowie Umkleiden dürfen weiterhin nicht benutzt werden.
  • Gastronomiebereiche sowie Gemeinschafts-/Gesellschaftsräume bleiben geschlossen. Es werden keine Speisen oder Getränke ausgegeben.
  • Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen und Teilnehmenden reisen individuell und bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit an.
  • Die Teilnehmenden desinfizieren vor und nach der Nutzung sämtliche genutzten Sportgeräte.
  • Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit.
  • Der Kraftraum kann nicht mehr spontan genutzt werden. Es müssen stattdessen Nutzungszeiten angefragt und von der Geschäftsführung genehmigt werden.
  • Die Kraftraumnutzung (auch Verwendung von Sportgeräten außerhalb des Kraftraums) muss im Anwesenheitsbuch dokumentiert werden (liegt vor dem Kraftraum aus).

Natürlich gelten die "Langversionen". Bitte lest diese durch:

Freiwillige vor!

Damit wir den Kraftraum wieder öffnen können, muss sichergestellt werden, dass dieser wöchentlich gereinigt wird. Dies bedeutet insbesondere die Desinfektion aller Kontaktflächen. Hierzu sind wir auf eure Mithilfe angewiesen. Wir brauchen ein Team, das sich um die Reinigung und Desinfektion regelmäßig kümmert. Auf je mehr Schultern wir die Aufgabe verteilen können, desto weniger muss der Einzelne tragen. So kann der persönliche Einsatz vielleicht auf wenige Male im Jahr reduziert werden. Natürlich handelt es sich dabei um Vereinsarbeit. Die geleistete Arbeit ist im elektronischen Fahrtenbuch einzutragen. So werden die Reinigung und Desinfektion des Kraftraums dokumentiert und zugleich die Zeiten zur Abtragung des nutzungsabhängigen Beitrags erfasst. Wer mithelfen kann, meldet sich bei Stephan Sauer.

Sobald wir hier ein ausreichend großes, eingewiesenes Team haben, werden wir über die Öffnung des Kraftraums entscheiden und informieren. Bis dahin muss der Kraftraum mit all seinen Geräten (auch Ergometer) geschlossen und die Verwendung von Utensilien daraus (Hanteln, Matten etc.) verboten bleiben.

Fazit

Diese Woche, die ja noch nicht ganz zu Ende ist, hat aber schon jetzt bewiesen, dass Informationen und Vorgaben bzgl. der Corona-Pandemie eine sehr geringe Halbwertszeit haben können. Es ist sehr undankbar sich die Mühe zu machen ad hoc (Umsetzungs-) Konzepte auszuarbeiten oder Informationen aufzubereiten, die nach einigen Stunden wieder Makulatur sind. Sollten irgendwelche Änderungen verkündet werden, werden wir weiterhin die Stellungnahmen verschiedener Institutionen (z.B. Verbände, wie DRV, NWRV, DOSB, LSB, KSB) abwarten, um zumindest eine einigermaßen gesicherte Entscheidungsbasis zu haben. Das kann natürlich zur Folge haben, dass wir irgendwelche in Aussicht gestellte Lockerungen nicht sofort umsetzen können. Wir hoffen, ihr habt dafür Verständnis, dass ein ehrenamtlicher, vollberufstätiger Vereinsvorstand ohne Know-How-Träger in Verwaltungsrecht o.ä., der die Auswirkungen bzw. Maßnahmen gegen die Pandemie für das Vereinsleben in seiner Freizeit organisieren muss, so agiert.

An dieser Stelle möchte ich noch einen Auszug einer Mail des KSB Coesfeld von heute Vormittag zitieren:

Bitte nehmen Sie – bei allem Verständnis für den Wunsch, schnellst möglich wieder mit dem Sport loszulegen - sich die Zeit, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Der Gesundheitsschutz und die Infektionsbekämpfung haben weiterhin oberste Priorität, nicht zuletzt um etwaige zukünftige Rückschläge zu vermeiden.

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